Im Rahmen der besonderen Lage hat der Bundesrat per 18. Januar 2021 die bereits im Dezember 2020 in Kraft gesetzten Massnahmen bis Ende Februar 2021 verlängert und per 18. Januar 2021 zusätzliche Massnahmen erlassen.
Vom bundesrätlichen Schliessungsentscheid sind 42 Mieter von Gewerbeflächen in Liegenschaften der SKKG betroffen. Um die erneut in ihrer Existenz bedrohten Gewerbetreibenden zu unterstützen und einen Beitrag zur Vermeidung von Betriebsschliessungen zu leisten, hat die SKKG folgende Regelung getroffen:
32 vom Schliessungsentscheid des Bundesrats betroffenen Mietern von Verkaufsflächen, erlässt die SKKG den für Februar 2021 geschuldeten Mietzins exkl. Nebenkosten
Zehn in Liegenschaften der SKKG eingemieteten Gastrobetrieben erlässt die SKKG zusätzlich zur bereits früher gewährten Mietzinsreduktion rückwirkend den gesamten Nettomietzins für Januar sowie den für Februar 2021 geschuldeten Mietzins exkl. Nebenkosten.